Archiv für Dezember 2009

Die wichtigsten Fragen an die Werkstatt vor der Reparatur

Sonntag, 13. Dezember 2009

Kein Autofahrer kommt darum herum: Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten stehen von Zeit zu Zeit an und sind für den betroffenen Autofahrer in der Regel lästig. Manchmal müssen Auto-Ersatzteile in Form von Verschleißteilen ausgetauscht werden, manchmal ist auch ein Auto-Ersatzteil einfach defekt. Es stellt sich dann oft die Frage, welche Werkstatt besucht werden soll und ob Originalteile oder Identteile eingebaut werden sollen. Im Zweifel ist es sogar möglich, gebrauchte Ersatzteile zu besorgen und zu verarbeiten, was zuvor aber mit der jeweiligen Werkstatt abgeklärt werden muss. Doch was muss im Vorfeld vor einer Reparatur in der Werkstatt alles geklärt werden? Zunächst sollte sich jeder Autofahrer über ein paar Punkte in Bezug auf den Werkstattauftrag im Klaren sein. Wenn beispielsweise nicht ganz klar im Vorfeld formuliert wurde, welche Reparaturen vorgenommen werden sollen, kann der Schuss nach hinten losgehen. Pauschale Aufträge vom Kunden, wie etwa „TÜV-fertig“ sind für manche Werkstätten ein Freibrief für teilweise überflüssige Reparaturarbeiten und Austausch von Ersatzteilen, die noch nicht notwendig gewesen wären. Repariert die Werkstatt ohne Auftrag, muss die Leistung nicht bezahlt werden, auch dann nicht, wenn ein sicherheitsgefährdender Mangel beseitigt wurde. Einen Leih- oder Mietwagen während der Reparaturzeit kann nur ein Kunde beanspruchen, dessen Auto während der Neuwagengarantie in der Werkstatt repariert werden muss. Der Mietwagen muss kein gleichwertiges Auto sein, lediglich die Mobilität muss vom Hersteller garantiert werden. Wenn Probleme mit Ersatzteilen auftreten, kann ein kostenloser Leihwagen nur beansprucht werden, wenn der zugesagte Liefertermin um mehr als 24 Stunden überschritten wird. Ein Kunde hat Gewährleistungsanspruch gegenüber der Werkstatt für zwei Jahre. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss die Werkstatt kostenlos nachbessern. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweispflicht bei der Werkstatt, danach beim Kunden, kann die Werkstatt also nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, muss sie nicht kostenlos nachbessern. Die Regelungen sind bei allen Autoherstellern und Werkstätten gleich, egal ob es sich dabei um Opel, BMW, Audi oder VW handelt.

 

Gebrauchte Ersatzteile für Autos Teile VW Teile Audi Teile BMW Teile Mercedes Teile Opel Teile Ford Teile Toyota

Werkstattauftrag, aber bitte rechtskräftig!

Montag, 07. Dezember 2009

Jeder Autofahrer kommt nicht drum herum, ein Besuch in der Werkstatt wird von Zeit zu Zeit fällig. Da der Kunde in der Regel Laie ist, kann er schlecht überprüfen, was tatsächlich notwendig ist bzw. war und welche Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten unter Umständen auch überflüssig sind. Nichts desto Trotz hat jeder Kunde einer Autowerkstatt auch Rechte. Wichtig ist dabei nur, dass der Kunde seine Rechte auch kennt und dementsprechend agiert. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass der Reparaturauftrag nach Möglichkeit schriftlich vergeben wird, so dass im Nachhinein keine Missverständnisse entstehen können. Je genauer, desto besser. Unter Umständen ist es sinnvoll im schriftlichen Auftrag genau zu beschreiben welches Auto-Ersatzteil getauscht werden muss. Pauschalaussagen sind meist schwierig, da der Interpretationsspielraum dabei groß ist. Pauschalisierte Reparaturaufträge sind für viele Werkstätten ein Freibrief für teure, mitunter überflüssige, Reparaturen. Nach erfolgtem Austausch einzelner Ersatzteile ist es wichtig, dass noch vor dem Bezahlen auf mögliche Reparaturschäden geachtet wird. Bei missglückter Reparatur kann unter Umständen eine Minderung des Rechnungsbetrages erfolgen. Der betroffene Auto-Besitzer muss sich unter Umständen im Einzelfall ausreichend informieren. Wichtig ist immer, dass der Werkstattkunde sind eigenständig über seine Rechte und die Pflichten der Werkstatt informiert und sich nicht durch Werkstattinhaber oder Wertstattpersonal unter Druck setzen lässt. Wurde eine Reparatur am Auto unsachgemäß durchgeführt, hat der Kunde ein Recht, der Werkstatt eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Bei größeren Reparaturen empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Sinn voll ist ein verbindlicher Kostenvoranschlag, da der Endpreis dann festgelegt ist und nicht von Seiten der Werkstatt überschritten werden darf. Reparaturen, die von der Werkstatt ohne ausdrücklichen Auftrag vorgenommen werden, müssen vom Kunden nicht bezahlt werden. Die Rechte der Kunden und Pflichten der Werkstatt sind allgemein gültig, egal ob es sich um die Reparatur eines VW, BMW oder Audi handelt. Dabei ist auch nicht relevant, ob die Reparatur in der Vertragswerkstatt oder in einer freien Werkstatt durchgeführt wird.

 

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